Statuten (Auszug)
1. Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen Alumni KSSO, Verein Ehemaliger der Kantonsschule Solothurn, besteht mit Sitz in Solothurn ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff desSchweizerischen Zivilgesetzbuches.
2. Vereinszweck
Alumni KSSO hat das Ziel, den Kontakt der Ehemaligen untereinander und zur Kantonsschule Solothurn zu fördern und zu pflegen. Sie organisiert bildungspolitische und kulturelle Veranstaltungen, um das vielfältige Potential aller Ehemaligen der Schule zugänglich zumachen.
Alumni KSSO hat als weiteres Ziel, die Interessen der Kantonsschule Solothurn in der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Politik und den Medien vertreten zu helfen, sowie die bildungs-, kultur-, wirtschafts- und sozialpolitische Bedeutung einer höheren Bildung im Allgemeinen und der Kantonsschule Solothurn im Besonderen vermehrt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.
3. Mitgliedschaft
Mitglieder können sein
• alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Solothurn
• alle aktiven und alle ehemaligen Lehrerinnen und Lehrer
• alle aktiven und alle ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• weitere Personen durch Beschluss des Vorstandes
Der Austritt kann auf das Ende des Vereinsjahres erklärt werden. Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen trotz Ermahnung nicht nachkommen, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
Den Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an die Generalversammlung zu.
Die Generalversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen.
4. Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und besitzt ein Antragsrecht an ordentlichen und an ausserordentlichen Generalversammlungen.
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich für die Belange der Kantonsschule Solothurn interessieren und sich gemäss ihren Möglichkeiten für die Schule einsetzen.
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird.
Statuten Alumni KSSO.pdf | 228 KB |